BVfK-Wochenendticker 30. Juli 2016

 

- exklusiv für BVfK-Mitglieder -

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Neiddebatte: Sind hohe Einkommen unanständig?

 

BVfK eröffnet Perspektiven: „Jetzt lohnt es sich ja, ehrlich zu sein!“

 

Vernichtungspotential: Markenrecht, die schlummernde Gefahr!

 

Fragwürdige Abmahnungen aus Neuruppin -

die Tücken der PKW-EnVKV!

 

BVfK-Mitgliederversammlung 2016: Terminabstimmung.

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: Mailand oder Madrid…Hauptsache Italien!

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

sind hohe Einkommen unanständig und wenn ja, wo ist die Grenze?  Oder darf nicht derjenige, der mit harter Arbeit, hohen Investitionen, großem Risiko und häufigem Verzicht auf Feierabend, Wochenende und ungestörten Urlaub p.a. 6-stellig verdienen?

Für Vertreter von Unternehmerverbänden zählt die Richtigstellung der Grundsätze freier Marktwirtschaft zu den beinahe täglichen Selbstverständlichkeiten, um dem Versuch, das Ansehen und die Interessen ihrer Mitglieder zu beschädigen, vehement entgegenzutreten.

Was banal klingt, ist der Kampf an vielen Fronten, so z.B. in Konferenzen, wo es um die Stärkung von Verbrauchern geht, die man zukünftig mit einer mehr oder weniger gesetzlich garantierten lebenslangen Garantie für Gebrauchtwagen beschenken möchte.

Dabei sehen wir uns dann oft einer überaus starken Verbraucherlobby gegenüber, in deren Köpfen das Vorurteil vom gierigen Unternehmer und insbesondere windigen Autohändler so unverrückbar scheint, wie die Zugspitze.

Um an all dem etwas zu ändern, benötigt man Kompetenz, Stärke, Vertrauen und Ansehen.

Mit diesen Tugenden und Eigenschaften hat der BVfK immer schon sehr viel bewirkt und manches verhindert. Letzteres merkt man kaum, wie auch sonstige Ereignisse, die nicht passiert sind, da jemand schützend eingegriffen hat.

Mit dieser Arbeit macht sich der BVfK nicht überall beliebt. Mitglieder anderer Verbände fragen ihre Vorsitzenden, warum ihre Organisation nicht auch so einsatzstark und leistungsfähig ist, wie der BVfK. Andere wollen es nicht hinnehmen, dass ihre aus unseriösen Machenschaften bestehenden Geschäftskonzepte angegriffen werden.

Dann passieren meist Dinge, über die nicht großartig zu berichten ist, denn sie enden meist als Sturm im Wasserglas.

Seit einiger Zeit erleben wir jedoch systematische Angriffe auf unsere angesehene Organisation, die schon zu erheblichen Belastungen und Stresstests führen. Sie kennen bereits in dem Zusammenhang die vom BfI-Vorsitzenden angezettelte Dipl.-Kfm.-Affäre, bei der das Skandalöse einzig darin besteht, dass sich jemand mit solch einem Unsinn beschäftigt, statt seine eigenen Hausaufgaben zu machen.

Da kommt schon der nächste um die Ecke und glaubt mit einer geschickten Kombination aus einem grenzwertigen Anwaltsschreiben, Falschinformationen und Drückermethoden Neid und Missgunst sähen zu können, indem u.a. ein angeblich hohes Einkommen als skandalös angeprangert wird, wie wir es sonst nur aus der Verbraucherecke kennen.

Ja, es gibt inzwischen einige Leute, deren Interessen ein System im Wege steht, weil sie immer noch nicht das verstanden haben, was eines der ersten BVfK-Mitglieder, Sohn eines Vaters mit wenig ruhmreicher Vergangenheit erfreut ausrief, nachdem er von der BVfK-Gründung und den Zielen unseres Verbandes erfahren hatte:

„Jetzt lohnt es sich ja, ehrlich zu sein!“ – und tatsächlich gab es in 16 Jahren nie Beschwerden über dieses treue und dankbare Mitglied.

Das Ehrlichsein ist natürlich auch der Anspruch an den BVfK vom Kopf bis zur Fußspitze und daher haben wir in der vergangenen Woche offen über Dinge gesprochen, die bisher niemanden interessiert hatten und daher auch nie Thema waren. Mit der erforderlichen Transparenz und Offenheit haben wir bereits an verschiedenen Stellen, zuletzt in einer Gremien-Mitarbeiter-Konferenz über alle Fragen gesprochen. Das Protokoll dieser Sitzung finden sie hier:

https://www.bvfk.de/protokoll-der-bvfk-vr-team-sondersitzung-vom-25-07-2016/

Mehr zur "Causa Matthes", wo jemand versucht, einen Verband mit Lügengeschichten zu enthaupten, erfahren Sie hier:

>>> Schauen Sie sich diesen Newsletter in Ihrem Browser an.

>>>  https://www.bvfk.de/sdm_downloads/matthes-bvfk-stellungnahme-bvfk/

Da sich bis heute kein BVfK-Mitglied beim Verband gemeldet hat, welches sich der vermeintlichen Aufklärungsinitiative angeschlossen hat, gehen wir davon aus, dass ein weiterer Angriff auf die Stärke und Schlagkraft des BVfK gescheitert sein dürfte, der allerdings schon mit solcher Energie betrieben wurde, das hier eher ein kleiner Tsunami zu überstehen war, als nur ein Sturm im Wasserglas.

Danke für die großartige Loyalität und Solidarität, die vielen Komplimente und insbesondere großen Dank an das BVfK-Team, was doch recht viel auszuhalten hatte. 

Der Segler endet heute mit den Zeilen aus einem alten Seemannslied:

„Wir lieben die Stürme, die brausenden Wogen,
der eiskalten Winde rauhes Gesicht.
Wir sind schon der Meere so viele gezogen,
und dennoch sank uns're Fahne nicht.“

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an a.klein@bvfk.de

Bild links: sturmerprobte BVfK-Fahne beim Kongress 2016

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Bild oben: BMW-Website - Prospektbilder dürfen nicht ohne Zustimmung verwendet werden.

Vernichtungspotential:

Markenrecht, die schlummernde Gefahr!

Hersteller von Autos und anderen Gütern haben nicht nur die Möglichkeit, den Absatz ihrer Waren über von ihnen gestaltete Vertriebskanäle zu bestimmen, sondern auch die Möglichkeit, z.B. über das Markenrecht, oder auch das Recht an eigenen Bildern zum Beispiel in der Werbung, den freien Handel insbesondere von Neuwagen zu behindern.

Während das Recht am fremden Bild grundsätzlich zu respektieren ist und im Falle unerlaubter Verwendung Abmahnung und Unterlassungstrafen drohen, greift das Markenrecht nur für solche Produkte, die imitiert wurden (Plagiate) oder ohne Zustimmung des Herstellers in die EU eingeführt und dort erstmals in den Verkehr gebracht werden.

Das Problem entsteht zum Beispiel regelmäßig, wenn Fahrzeuge bei günstigem Wechselkurs aus den USA eingeführt werden, was insbesondere die dort von BMW produzierten X-Modelle betrifft. 

Dann droht die schwere Keule des Markenrechts auf einen nicht autorisierten Kfz-Händler mit vernichtender Wirkung niederzuschlagen. Ob das alles dann wirklich rechtlich durchsetzbar ist, tritt vor dem Hintergrund der hohen Streitwerte, des Prozesskostenrisikos und der enormen finanziellen Mittel der Hersteller in den Hintergrund. Ein Markenrechtsstreit durch drei Instanzen kann für den Unterliegenden sechsstellige Kosten produzieren und kostet darüber hinaus auch noch über mindestens vier Jahre Kraft und Nerven.

Das muss nicht sein und wenn man dennoch einem Kunden beim Wunsch nach einem Fahrzeug, welches eigentlich nicht für den EU-Markt vorgesehen ist, behilflich sein möchte, gibt es hierfür legale Wege. Welche Regeln dann allerdings genau zu beachten sind, kann Ihnen die BVfK-Rechtsabteilung auf Anfrage gerne mitteilen.

Darüber hinaus ist es sicherlich für Neulinge sinnvoll, sich bei den ersten Geschäften begleiten zu lassen, wofür Ihnen Ihr BVfK ebenfalls gerne zu Verfügung steht.

Anfragen daher immer gerne an rechtsabteilung@bvfk.de

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Bild rechts: Quelle Deutsche Energie Agentur, DENA http://www.pkw-label.de/start.html

Fragwürdige Abmahnungen aus Neuruppin -

die Tücken der PKW-EnVKV.

Ein Händlerkollege aus Neuruppin soll sich nach dem Vorbild der Deutschen Umwelthilfe besondere Sorgen um die korrekte Einhaltung der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung kurz PKW-EnVKV machen.

Jedenfalls scheint er sich mittels seines Anwalts akribisch um auch eher unauffällige Versäumnisse kümmern. Wenn ein solcher Hinweis dann auch noch von einer gut 1000 €- Anwaltsrechnung begleitet wird, dann kommt der Verdacht auf, dass die wahren Motive nicht in der Aufklärung des um die Umwelt besorgten Autokäufers liegen...

Die BVfK-Rechtsabteilung rät von der ungeprüften Unterzeichnung der geforderten Unterlassungsverpflichtungserklärung ab und empfiehlt juristischen Beistand.

Auch solche Vorgänge können der Einfachheit halber direkt im Mitgliederbereich der BVfK-Website hochgeladen werden:

>>>   https://www.bvfk.de/mein-bvfk/ersteinschaetzung-2/

Die Nutzung dieses Tools beschleunigt die Bearbeitung.

Zur Vermeidung einer einstweiligen Verfügung gilt es zudem, wie immer bei Anwalts- oder Gerichtspost, die Fristen zu beachten. Also bitte nicht auf den letzten Drücker!

Informationen zu den Vorschriften der PKW-EnVKV können ebenfalls gerne angefordert werden. Zu finden auch direkt bei der DENA: http://www.pkw-label.de/handel.html 

rechtsabteilung@bvfk.de

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Bild oben: BVfK-Mitgliederversammlung 14.11.2015 in Starnberg

BVfK-Mitgliederversammlung 2016

Terminabstimmung

Bekanntermaßen soll noch in diesem Jahr eine BVfK-Mitgliederversammlung stattfinden. Damit möglichst viele von Ihnen teilnehmen können, möchten wir um Ihre Unterstützung bei der Findung eines Termins bitten.

Dabei haben wir versucht, es Ihnen wieder möglichst einfach zu machen und ein entsprechendes Umfragetool eingerichtet. Hier können Sie am besten gleich mehrere Wunschtermine ankreuzen.

Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit auch dann, wenn Sie Ihr Anliegen bereits Rechtsanwalt Sandner mitgeteilt haben.

Wir würden uns freuen, Sie wären in diesem Jahr dabei, wenn es wieder um viele spannende und interessante Themen geht.

Hier geht's zur Terminabstimmung:

https://www.bvfk.de/terminabstimmung-zur-bvfk-mitgliederversammlung-2016/

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Bild rechts: Immer zur Stelle: Die BVfK-Juristen Moritz Groß, Simon Vondrlik und Stefan Obert (v.l.n.r.)

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Über die Gefahr, dass ein pfiffiger Gegner ein Einfallstor findet, um einen Schaden, den er normalerweise selbst tragen müsste, dem Autohändler aufzuerlegen.

Garantie oder Sachmängelhaftung - Ganz nach dem Motto: „Mailand oder Madrid…Hauptsache Italien“ erreichte die BVfK-Rechtsabteilung in dieser Woche nachfolgender Fall:

Wie aus der Überschrift bereits deutlich wird, ist ein Anspruchsbegehren nicht immer klar und eindeutig zu erkennen und manchmal sogar widersprüchlich. In diesem Zusammenhang möchten wir über einen Fall berichten, den eines unserer Mitglieder in dieser Woche der BVfK-Rechtsabteilung übersandt hat.

In dem zugrunde liegenden Fall verkaufte ein BVfK-Händler einen ca. 4 Jahre alten Audi A4 TDI mit einer Laufleistung von über 71.000 km. Gleichzeitig wurde eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen. Gut 6 Monate später wurde der Garantie eine Schadensmeldung übersandt. In dem Kraftstoffsystem des Fahrzeugs hätten sich Späne gebildet. Nach Überprüfung der Unterlagen konnte ein eigener Verursachungsbeitrag des Käufers in Form einer fahrlässigen Falschbetankung nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund bat die BVfK-Garantieabteilung das Fahrzeug in einer anderen Werkstatt überprüfen lassen, um es ggfs. dort im Rahmen der Garantie instand setzen zu lassen.

Hierzu war der Käufer aber nicht bereit und bat um Aussetzung der Reparatur, da er die Angelegenheit rechtlich prüfen lassen wollte. Von daher wurde auch die Herausgabe des Fahrzeugs verweigert. „Das Fahrzeug bleibt bei Audi“, so der O-Ton des Käufers. Kurze Zeit später erhielt unser Mitglied ein Rechtsanwaltsschreiben, in dem nunmehr der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt wurde. Als Rücktrittsgrund wurde erstaunlicherweise nicht mehr der Defekt am Kraftstoffsystem angeführt, sondern ein angeblich verschwiegener früherer Unfallschaden.

Eine fundierte rechtliche Bewertung ist derzeit nicht möglich, da sich das Verfahren noch im Anfangsstadium befindet und der BVfK-Rechtsabteilung bis heute keine beweiskräftigen Dokumente vorgelegt worden sind, die auf einen erheblichen Unfallvorschaden schließen lassen. Von daher kann zum heutigen Zeitpunkt nur eine vorläufige Einschätzung der Rechtslage abgegeben werden. Diese lautet wie folgt:

Sollte der Gegenseite der Nachweis gelingen, dass zum Zeitpunkt der Übergabe ein erheblicher Unfallvorschaden an dem Fahrzeug vorgelegen hat, dürfte der erklärte Rücktritt, da eine Nacherfüllung von vorherein ausscheidet, gerechtfertigt sein. In dem zugrunde liegenden Kaufvertrag ist die Unfallfreiheit zwar nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart worden. Jedoch kann der Käufer eines gebrauchten Kraftfahrzeugs erwarten, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als Bagatellschäden gekommen ist. Die Grenze für derartige Bagatell- oder Einfachschäden ist bei einem PKW nach der Rechtsprechung des BGH sehr eng zu ziehen. Als Bagatellschäden sind danach nur ganz geringfügige äußere (Lack-)Schäden anerkannt, nicht dagegen andere (Blech-) Schäden, auch wenn sie keine weiteren Folgen haben und der Reparaturaufwand gering ist.  

Sollte sich nach diesen Grundsätzen ein Unfallschaden zum Zeitpunkt der Übergabe bestätigen und sich zudem herausstellen, dass der Käufer den Schaden am Kraftstoffsystem fahrlässig durch eine Falschbetankung herbeigeführt hat, stellt sich die Frage, ob sich der Käufer dann noch auf den Rücktritt berufen kann. Dies dürfte im Ergebnis zu bejahen sein. Da im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurück zu gewähren sind – der Käufer bei unterstellter Falschbetankung den Schaden am Kraftstoffsystem aber fahrlässig herbeigeführt hat – könnte dieser Schaden von der Rückerstattung des ursprünglichen Kaufpreises in Abzug gebracht werden.

Gelingt ein solcher Nachweis nicht, müsste der Händler das Fahrzeug bei unterstellter Unfallwageneigenschaft gegen Erstattung des Kaufpreises, abzüglich einer Nutzungsvergütung zuzüglich der vom Käufer zwischenzeitlich aufgewendeten Kosten für die gefahrenen Kilometer zurück nehmen, ohne einen Abzug für das defekte Kraftstoffsystem vornehmen zu können.

BVfK Anmerkung:

Der Fall zeigt, dass für den verkaufenden Kfz-Händler nicht immer klar ist, ob Ansprüche aus Garantie oder Sachmängelhaftung geltend gemacht werden. Da die Unterscheidung im Einzelfall schwierig sein kann und mit einer etwaigen Ablehnung von Garantieansprüchen u.U. auch die Ablehnung von Sachmängelhaftungsansprüchen einhergehen kann, birgt diese Konstellation Risiken.

An diesem Fall wird noch ein ganz anderes Problem deutlich. Wenn nach der Rechtsprechung des BGH alles unter den Unfallbegriff fällt, was kein Bagatellschaden ist und unter "Bagatelle", lediglich geringfügige äußere (Lack-)Schäden subsumiert werden, dürfte es einem pfiffigen Käufer bei einem Gebrauchtwagen oft gelingen, einen früheren Unfallschaden zu entdecken, der im Gegensatz zum allgemeinen Volksempfinden kein Bagatell-, sondern nach BGH-Rechtsprechung ein Unfallschaden ist.

Diese Konstellation birgt also generell die Gefahr, dass ein pfiffiger Gegner über diesen Weg ein Einfallstor findet, um einen Schaden, den er normalerweise selbst tragen müsste, dem Autohändler aufzuerlegen. 

Die BVfK-Rechtsabteilung hat daher Vertragsformulare, wie auch kaufbegleitende Checklisten entwickelt, die dieser Problematik Rechnung tragen.

Das gesamte Thema rund um frühere Unfallschäden wird hier komplex von allen Seiten betrachtet und behandelt. Es wird eine zum BGH alternative Definition zum Unfallbegriff eingeführt, wie auch ausdrücklich darauf verwiesen, dass nicht automatisch von Unfallfreiheit ausgegangen werden kann.

Mitgliedern stehen diese Formulare kostenlos zu Verfügung. Sehen Sie sich zu diesem Thema auch gerne das Video über die Podiumsdiskussion zum Unfallwagenbegriff an, an der unter anderem auch der beim BGH für diese Rechtsprechung zuständige vorsitzende Richter mitgewirkt hat. 

MG

Hier geht´s zum Video:

>>> BVfK-Podiumsdiskussion: Unfallwagen richtig verkaufen

Fragen immer gerne an:

   rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

   https://www.bvfk.de/mein-bvfk/ersteinschaetzung-2/

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Veranstaltungstipps

vom BVfK-Oldtimerbeauftragten Wolfgang Schreier:

5.-7. August Classic Days auf Schloß Dyck  http://www.classic-days.de/

12. – 14. August 2016 - Oldtimer Grand Prix auf dem Nürburgring  https://www.avd.de/ogpracing/

w.schreier@bvfk.de

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